Table of Contents
- Rahmen-Abonnementvertrag
- 1. PRODUKTE VON AIRTABLE
- 2. PFLICHTEN DES KUNDEN; KUNDENDATEN
- 3. EIGENTUMSRECHT
- 4. GEBÜHREN UND ZAHLUNGSMODALITÄTEN
- 5. VERTRAGSLAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
- 6. BESCHRÄNKTE GARANTIE; HAFTUNGSAUSSCHLUSS
- 7. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
- 8. SCHADLOSHALTUNG
- 9. VERTRAULICHE INFORMATIONEN
- 10. SICHERHEIT
- 11. DATENVERARBEITUNG
- 12. ÖFFENTLICHE VERWENDUNG
- 13. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
- 13.1. Abtretung
- 13.2. Höhere Gewalt
- 13.3. Selbstständige Unternehmer*'innen
- 13.4. Salvatorische Klausel
- 13.5. Geltendes Recht; Gerichtsbarkeit und Gerichtsstand
- 13.6. Mitteilung
- 13.7. Änderungen; Verzichtserklärungen
- 13.8. Keine Rechte Dritter
- 13.9. Einhaltung der Exportbestimmungen
- 13.10. Überschriften; Aufbau
- 13.11. Änderungen
- 13.12. Gesamtvertrag
Rahmen-Abonnementvertrag
Die Originalversion der Nutzungsbedingungen ist in englischer Sprache abgefasst. Diese übersetzten Nutzungsbedingungen dienen der leichteren Verständlichkeit. Im Falle eines Widerspruchs gelten die in englischer Sprache abgefassten Nutzungsbedingungen.
Zuletzt geändert: 20. April 2022.
Bestellformulare, die vor dem 20. April 2022 unterzeichnet wurden, finden Sie in den Abonnement-Rahmenverträgen unter diesem Link.
EN | FR
Dieser Rahmen-Abonnementvertrag (dieser „Vertrag“) wird von und zwischen dem Unternehmen, das diesen Bedingungen zustimmt (der*die „Kund*in“) und Formagrid Inc, dba Airtable („Airtable“) (der*die Kund*in und Airtable sind jeweils eine „Partei“ und gemeinsam die „Parteien“) geschlossen und legt die Bedingungen fest, unter denen der*die Kund*in bestimmte Produkte und Dienstleistungen von Airtable abonnieren oder anderweitig nutzen kann, wie sie in einem oder mehreren Bestellformularen oder anderen von den Parteien ausgeführten Bestelldokumenten, die auf diesen Vertrag verweisen (jeweils ein „Bestellformular“), dargelegt sind. Der Vertrag tritt an dem Tag in Kraft, an dem der*die Kund*in diesem Vertrag per Bestellformular zustimmt („Datum des Inkrafttretens„).
1. PRODUKTE VON AIRTABLE
1.1. Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen
Vorbehaltlich der Bedingungen dieses Vertrags stellt Airtable dem*der Kund*in die Software-as-a-Service-Produkte und -Dienstleistungen online auf Abonnementbasis für die Service-Laufzeit (wie nachstehend festgelegt) sowie weitere Produkte und Dienstleistungen zur Verfügung, die in einem entsprechenden Bestellformular aufgeführt sind („Produkte(e) von Airtable“). Zu den Produkten von Airtable gehört auch die Software von Airtable (wie nachstehend festgelegt). Haben beide Parteien das Bestellformular unterzeichnet, wird es in den vorliegenden Vertrag aufgenommen und vollumfänglich durch diesen Vertrag geregelt. Vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen in diesem Vertrag gilt im Falle eines Widerspruchs oder einer Unstimmigkeit zwischen diesem Vertrag und einem Bestellformular das Bestellformular.
1.2. Zugriff auf die Produkte
Der Zugriff auf die und die Nutzung der Produkte von Airtable durch den*die Kund*in erfolgt auf nicht ausschließlicher und nicht übertragbarer Basis, ausschließlich für interne Geschäftszwecke und nur in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieses Vertrags, dem entsprechenden Bestellformular und der technischen Dokumentation für Endbenutzer*innen, die von Airtable für diese Produkte von Airtable zur Verfügung gestellt wird („Dokumentation“). Stellt Airtable dem*der Kund*in herunterladbare Software, Agents, SDKs, APIs oder sonstige Codes in Verbindung mit den Produkten von Airtable zur Verfügung („Software von Airtable“), gewährt Airtable dem*der Kund*in ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, beschränktes Recht und eine entsprechende Lizenz zur Nutzung der Software von Airtable während der jeweiligen Service-Laufzeit (wie nachstehend festgelegt), und zwar ausschließlich in dem für die Nutzung der Produkte von Airtable durch den*die Kund*in in Übereinstimmung mit diesem Vertrag erforderlichen Umfang. Mit Ausnahme der Software von Airtable werden die Softwareprodukte von Airtable ausschließlich remote als Software-as-a-Service bereitgestellt.
1.3. Zugelassene Nutzer*innen
Der*die Kund*in kann seinen*ihren Beschäftigten, selbstständigen Unternehmer*innen und Berater*innen gestatten, die Produkte von Airtable in seinem*ihrem Namen zu nutzen („Zugelassene Nutzer*innen“). Der*die Kund*in ist für Handlungen und Unterlassungen eines*einer jeden zugelassenen Nutzer*in verantwortlich. Werden dem*der Kund*in Passwörter für den Zugang zu den Produkten von Airtable zur Verfügung gestellt, muss der*die Kund*in sicherstellen, dass alle zugelassenen Nutzer*innen die Informationen zur Benutzer-ID und zum Passwort streng vertraulich behandeln und diese Informationen nicht an unbefugte Personen weitergeben. Der*die Kund*in ist für alle Handlungen verantwortlich, die unter Verwendung seiner*ihrer Konten und Passwörter vorgenommen werden.
1.4. Nutzung durch verbundene Unternehmen
Jedes verbundene Unternehmen des*der Kund*in (wie nachstehend festgelegt) ist berechtigt, auf die entsprechenden Produkte von Airtable zuzugreifen und sie in Übereinstimmung mit diesem Vertrag und dem entsprechenden Bestellformular zu nutzen. Der*die Kund*in ist für die Handlungen und Unterlassungen jedes verbundenen Unternehmens (und jedes*jeder zugelassenen Nutzer*in des betreffenden Unternehmens) verantwortlich. Der Begriff „ Kund*in“, wie er in diesem Vertrag verwendet wird, schließt jedes verbundene Unternehmen ein. „Verbundenes Unternehmen“ bezeichnet ein Unternehmen, das direkt oder indirekt eine Partei beherrscht, von ihr beherrscht wird oder mit ihr einer gemeinsamen Beherrschung untersteht. Wie hier verwendet, bedeutet „Beherrschung“ die Befugnis, die Leitung oder die Angelegenheiten eines Unternehmens zu lenken, und das wirtschaftliche Eigentum an fünfzig Prozent (50 %) oder mehr der stimmberechtigten Aktien oder anderer gleichwertiger Stimmrechtsanteile eines Unternehmens.
1.5. Allgemeine Beschränkungen
Es ist dem*der Kund*in nicht gestattet, Dritten (einschließlich zugelassenen Nutzer*innen) zu gestatten: (a) ein Produkt von Airtable zu verkaufen, zu vermieten, zu verleasen oder für Time-Sharing-Zwecke zu nutzen; (b) ein Produkt von Airtable zu nutzen, um bei der Entwicklung eines Produkts oder einer Dienstleistung, das/die mit einem Produkt von Airtable vergleichbar ist oder mit diesem/r konkurriert, mitzuwirken oder es/sie Dritten zur Verfügung zu stellen; (c) den Quellcode eines Produkts von Airtable zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder anderweitig zu versuchen, diesen zu erhalten; (d) ein Produkt von Airtable oder eine Dokumentation zu kopieren, zu modifizieren oder davon abgeleitete Werke zu erstellen; (e) Urheberrechts-, Eigentums- oder andere Hinweise in einem Produkt von Airtable oder in der Dokumentation zu entfernen oder unkenntlich zu machen; (f) einen Virus, ein Trojanisches Pferd oder eine andere Malware oder Programmierroutine zu verbreiten, die dazu bestimmt ist, ein System oder Daten zu beschädigen; (g) auf Produkte von Airtable in einer Weise zuzugreifen oder zu nutzen, die darauf abzielt, Beschränkungen oder Anforderungen von Servicekonten zu umgehen oder zu überschreiten; (h) Produkte von Airtable in einer Weise zu nutzen, die gegen geltende Gesetze, Vorschriften oder rechtliche Anforderungen oder Verpflichtungen verstößt; (i) Produkte von Airtable in einer Weise zu nutzen, die Datenschutzrechte oder geistige Eigentumsrechte Dritter verletzt; (j) Werkzeuge zu verwenden oder deren Verwendung zu gestatten, um Produkte von Airtable zu sondieren, zu scannen oder zu versuchen, in diese einzudringen oder sie zu bewerten; (k) Kundendaten zu veröffentlichen, hochzuladen, zu übertragen oder bereitzustellen, die rechtswidrig, schädlich, missbräuchlich, verleumderisch, diffamierend oder anderweitig beanstandbar sind; oder (l) die Produkte von Airtable zu nutzen, sofern dies nicht ausdrücklich in diesem Vertrag gestattet ist.
1.6. Vereinbarung zum Servicelevel
Airtable wird alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen unternehmen, um die Produkte von Airtable unter Einhaltung der in diesem Abschnitt 1.6 dargelegten Bedingungen in Bezug auf die Verfügbarkeit, Service-Gutschriften und Sonstiges bereitzustellen, die für die in einem Bestellformular angegebenen Produkte von Airtable innerhalb des jeweiligen Servicezeitraums gelten.
Verfügbarkeitsverpflichtung. Airtable stellt während der Laufzeit des Dienstes eine tatsächliche Verfügbarkeit von mindestens neunundneunzig und neun Zehntel Prozent (99,9 %) der Gesamtzeit in jedem Kalendermonat zur Verfügung, die von Airtable gemessen wird („Verfügbarkeitsverpflichtung“).
Service-Gutschriften. Falls die Verfügbarkeitsverpflichtung während der Service-Laufzeit in einem bestimmten Kalendermonat nicht eingehalten wird, hat der Kunde Anspruch auf eine Service-Gutschrift („Service-Gutschrift„) in Höhe des zehnfachen (10) Betrages der vom Kunden an Airtable für die entsprechenden Produkte von Airtable gezahlten Gebühren, und zwar für den Teil des Kalendermonats, der zu einer Ausfallzeit geführt hat (berechnet durch Dividieren der Ausfallzeit durch die Gesamtzahl der Minuten im Kalendermonat) – vorausgesetzt, dass der*die Kund*in Airtable über die Nichteinhaltung der Verfügbarkeitsverpflichtung informiert und eine Service-Gutschrift gemäß diesem Abschnitt 1.6 beantragt. Um Missverständnisse zu vermeiden, werden die vom Kunden gezahlten Gebühren minutengenau auf den Kalendermonat umgelegt, für den sie gezahlt wurden.
Service Credit Requests and Issuance. To request a Service Credit, Customer must send an email to Airtable at support@airtable.com senden. Der*die Kund*in muss entweder seine*ihre Konto-ID oder seine*ihre registrierte E-Mail-Adresse sowie die zuvor gemeldeten Daten und Uhrzeiten, an denen es zu einer Ausfallzeit gekommen ist, angeben. Sobald Airtable bestätigt, dass der*die Kund*in Anspruch auf eine Service-Gutschrift hat, wird Airtable innerhalb von dreißig (30) Tagen den entsprechenden Betrag dem Konto des*der Kund*in gutschreiben. Service-Gutschriften sind keine Rückerstattungen. Sie können nicht als Geldbetrag ausgezahlt werden und können nur mit künftigen Rechnungsbeträgen verrechnet werden. Service-Gutschriften sind das alleinige und ausschließliche Rechtsmittel des*der Kund*in und die einzige und ausschließliche Haftung von Airtable für die Nichteinhaltung der Verfügbarkeitsverpflichtung durch Airtable.
Definitionen. Zum Zwecke dieses Abschnitts 1.6.:
„Ausfallzeit“ bezeichnet die Zeit in Minuten, in der die entsprechenden Produkte von Airtable nicht allgemein zugänglich und verfügbar sind – mit Ausnahme von Unzugänglichkeit oder Nichtverfügbarkeit aufgrund von (a) Handlungen oder Unterlassungen des*der Kund*in oder seiner*ihrer zugelassenen Nutzer*innen, (b) Geräten, Software oder sonstiger Technologie des*der Kund*in oder seiner*ihrer zugelassenen Nutzer*innen und/oder Dritter (mit Ausnahme von Geräten Dritter, die unter der direkten Kontrolle von Airtable stehen), (c) vom*von der Kund*in oder dem*der zugelassenen Nutzer*in bereitgestellten Integrationen oder API-Anpassungen, die den Betrieb der Produkte von Airtable beeinträchtigen, (d) Langsamkeit oder anderen Leistungsproblemen im Zusammenhang mit den Funktionen der Produkte von Airtable, (e) Internetausfällen oder Computer- oder Telekommunikationsausfällen oder -verzögerungen, (f) Ereignissen höherer Gewalt, (g) geplanten Wartungsarbeiten, die mindestens 24 Stunden im Voraus angekündigt werden, (h) Hacker- oder Virenangriffen oder (i) angemessenen Notfallwartungen.
„Tatsächliche Verfügbarkeit„ bezeichnet die Gesamtzeit in Minuten im betreffenden Kalendermonat abzüglich der Ausfallzeit in diesem Kalendermonat.
1.7. Extension-Entwicklung
Der*die Kund*in oder seine*ihre zugelassenen Nutzer*innen können nach eigenem Ermessen Anwendungen oder Erweiterungen entwickeln, testen oder unterstützen, die in die Produkte von Airtable integriert werden (z. B. Erweiterungen des Airtable Marketplace) („Extension-Entwicklung„). Dieser Vertrag ist nicht auf die Extension-Entwicklung anwendbar, die den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Airtable unterliegt, die unterhttps://airtable.com/tos/DE.
1.8. Produkttests
Airtable kann dem*der Kund*in nach eigenem Ermessen bestimmte Produktfunktionen auf Testbasis zur Verfügung stellen. Diese Testversionen können von Airtable als „Alpha„, „Beta„, „Pilot„, „Limited Release„, „Testperiode„, „Developer Preview„, „Evaluation„ oder ähnlich bezeichnet werden („Produkttest„). Der*die Kund*in kann an einem Produkttest teilnehmen, vorbehaltlich zusätzlicher, von Airtable zur Verfügung gestellter Geschäftsbedingungen. Der*die Kund*in erkennt an, dass Produktfunktionen, die dem*der Kund*in im Rahmen eines Produkttests zur Verfügung gestellt werden, Bugs oder Fehler enthalten können oder unvollständig sind. Diese Produktfunktionen werden möglicherweise nie für die allgemeine Nutzung zur Verfügung gestellt, und Airtable kann die Funktionen jederzeit einstellen oder den Zugriff des*der Kund*in auf die Funktionen widerrufen. Diese Produktfunktionen werden in der vorliegenden Form ohne Anspruch auf Gewährleistung, Haftung oder Entschädigung zur Verfügung gestellt und unterliegen weder Vereinbarungen zum Servicelevel noch Support-Verpflichtungen.
2. PFLICHTEN DES KUNDEN; KUNDENDATEN
2.1. Allgemeines
Als „Kundendaten„ werden Informationen, Daten und andere Inhalte bezeichnet, die vom*von der Kund*in in oder über die Produkte von Airtable hochgeladen werden oder anderweitig direkt oder indirekt vom*von der Kund*in (einschließlich von einem*einer zugelassenen Nutzer*in im Namen des*der Kund*in) über diese empfangen werden oder die der*die Kund*in Airtable zur Verwendung in den Produkten von Airtable zur Verfügung stellt. Zur Klarstellung: Kundendaten umfassen keine Nutzungsdaten (wie in Abschnitt 3.3. definiert). Der*die Kund*in erklärt, gewährleistet und sichert zu, dass die Nutzung der Produkte von Airtable und aller Kundendaten durch den*die Kund*in jederzeit mit den Datenschutzrichtlinien des*der Kund*in und allen anwendbaren lokalen, staatlichen, bundesstaatlichen und internationalen Gesetzen, Vorschriften und Konventionen übereinstimmt – einschließlich, aber nicht beschränkt auf jene, die sich auf den Datenschutz, die internationale Kommunikation und den Export von technischen oder personenbezogenen Daten beziehen. Der*die Kund*in ist für die Richtigkeit, den Inhalt und die Rechtmäßigkeit aller Kundendaten allein verantwortlich. Der*die Kund*in erklärt, gewährleistet und sichert zu, dass er*sie über ausreichende Rechte an den Kundendaten verfügt, um Airtable die in Abschnitt 2.2 (nachstehend) eingeräumten Rechte zu gewähren, und dass die Kundendaten nicht gegen die Rechte Dritter verstoßen, diese missbrauchen oder anderweitig verletzen.
2.2. Eingeschränkte Lizenz für Kundendaten
Zwischen den Parteien behält der*die Kund*in alle Rechte, Titel und Interessen (einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte) an den Kundendaten. Mit diesem Vertrag gewährt der*die Kund*in Airtable eine einfache, weltweite, vollständig bezahlte, unentgeltliche und zeitlich begrenzte Lizenz zur Nutzung, Kopie, Speicherung, Übertragung, Änderung und Anzeige der Kundendaten: (a) um die Produkte und Dienstleistungen von Airtable bereitzustellen, zu warten oder zu verbessern; und (b) um andere Handlungen durchzuführen, die vom*von der Kund*in schriftlich genehmigt oder beauftragt wurden (eine E-Mail ist ausreichend).
2.3. Anwendungsdienste von Drittanbietern
Der*die Kund*in kann auf bestimmte optionale Dienste von Drittanbietern zugreifen und diese nutzen (z. B. eine Anwendung oder Erweiterung aus dem Airtable Marketplace oder einen anderen Dienst von Drittanbietern, der mit Airtable per Opt-in integriert ist oder die APIs von Airtable nutzt), und zwar über die oder zusammen mit der Nutzung der Produkte von Airtable („Dienste von Drittanbietern„). Der*die Kund*in ist nicht verpflichtet, die Dienste von Drittanbietern zu nutzen. Airtable ist – weder jetzt noch in Zukunft – verantwortlich oder haftbar für die Dienste von Drittanbietern, für Handlungen oder Unterlassungen von Anbietern von Diensten von Drittanbietern oder für Handlungen oder Unterlassungen von zugelassenen Nutzer*innen in Verbindung mit Diensten von Drittanbietern. Airtable übernimmt keine Garantie und bietet keinen direkten Support für Dienste von Drittanbietern.
3. EIGENTUMSRECHT
3.1. Eigentumsrecht
Im Rahmen dieses Vertrags werden keinerlei Rechte an geistigem Eigentum an den*die Kund*in abgetreten oder an ihn*sie übertragen. Der*die Kund*in erhält nur ein begrenztes Recht auf den Zugang zu den Produkten von Airtable und deren Nutzung. Airtable oder seine Lieferanten besitzen und behalten alle Rechte, Titel und Anteile (einschließlich aller Patent-, Urheberrechts-, Geschäftsgeheimnis- und sonstiger geistiger Eigentumsrechte) an (a) den Produkten von Airtable, der Dokumentation und allen zugehörigen und zugrundeliegenden Technologien, Dokumentationen und sonstigen Informationen, (b) jeglichem geistigen Eigentum, das Airtable im Rahmen dieses Vertrags entwickelt, und (c) allen Ableitungen der vorgenannten Produkte (einzeln und zusammen als „Airtable Technologie„ bezeichnet).
3.2. Feedback
Stellt der*die Kund*in Airtable Vorschläge, Ideen, Verbesserungen oder sonstiges Feedback in Bezug auf einen bestimmten Bereich der Produkte von Airtable zur Verfügung („Feedback“), so ist Airtable Eigentümer*in dieses Feedbacks (jedoch nicht der darin enthaltenen vertraulichen Informationen des*der Kund*in).
3.3. Nutzungsdaten
Airtable ist berechtigt, Daten und Metriken bezüglich der Nutzung der Produkte von Airtable durch den*die Kund*in für interne Geschäftszwecke zu erstellen und zu verwenden. Hierzu gehören Analysen, Qualitätssicherung, Entwicklung und Verbesserung von Produkten und Dienstleistungen, Abwanderungsquoten und Servicelevel-Aktivitäten sowie andere Geschäftszwecke von Airtable (zusammenfassend als „Nutzungsdaten„ bezeichnet) (diese Nutzungsdaten sind Eigentum von Airtable). Zur Klarstellung: Nutzungsdaten umfassen keine Kundendaten.
4. GEBÜHREN UND ZAHLUNGSMODALITÄTEN
4.1. Gebühren und Zahlungsmodalitäten
Der*die Kund*in zahlt alle im jeweiligen Bestellformular ausgewiesenen Gebühren. Vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen im jeweiligen Bestellformular sind alle Gebühren (a) zu Beginn des jeweiligen Servicezeitraums im Voraus fällig und zahlbar und (b) vom*von der Kund*in innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Rechnung von Airtable zu zahlen. Mit Ausnahme der in den Abschnitten 5.4., 6.1. und 8.1. ausdrücklich genannten Fälle sind sämtliche Gebühren nicht erstattungsfähig. Der*die Kund*in ist verpflichtet, alle in- oder ausländischen Umsatz-, Gebrauchs-, Abgeltungs-, Mehrwertsteuern oder ähnliche Steuern oder Abgaben zu zahlen, die nicht auf den Erträgen von Airtable basieren. Bei Zahlungsverzug wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1,5 % pro Monat des fälligen Betrags oder des gesetzlich zulässigen Höchstbetrags erhoben – je nachdem, welcher Betrag niedriger ist (zuzüglich der Kosten für das Inkasso), einschließlich angemessener Anwaltsgebühren und -kosten.
4.2. Aussetzung des Dienstes
Weist das Konto des*der Kund*in einen Zahlungsrückstand von fünfzehn (15) Tagen oder mehr auf, behält sich Airtable zusätzlich zu allen anderen Rechten und Rechtsmitteln das Recht vor, den Zugang des*der Kund*in zu den entsprechenden Produkten von Airtable ohne Haftung gegenüber dem*der Kund*in zu sperren, bis die Beträge vollständig beglichen sind – vorausgesetzt, Airtable benachrichtigt den*die Kund*in im Vorfeld entsprechend.
5. VERTRAGSLAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
5.1. Vertragslaufzeit
Dieser Vertrag tritt am Tag des Inkrafttretens in Kraft und gilt so lange, bis er wie nachstehend erläutert gekündigt wird. Vorbehaltlich einer anderweitigen Vertragskündigung (in der nachstehend erläuterten Weise) gilt für jedes Bestellformular die darin festgelegte Laufzeit (die „Service-Laufzeit“). Ist in dem Bestellformular keine Laufzeit angegeben, so beträgt die Service-Laufzeit für dieses Bestellformular ein (1) Jahr.
5.2. Kündigung
Jede Partei kann diesen Vertrag mit einer Frist von mindestens fünfzehn (15) Tagen schriftlich kündigen, wenn zu diesem Zeitpunkt keine Bestellformulare vorliegen. Jede der beiden Parteien kann diesen Vertrag zudem kündigen, wenn die jeweils andere Partei (a) gegen diesen Vertrag schwerwiegend verstößt (einschließlich der Nichtzahlung von Gebühren) und diese Vertragsverletzung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach einer schriftlichen Benachrichtigung behebt (diese Mitteilung muss die Art der Vertragsverletzung detailliert beschreiben und die Kündigungsabsicht darlegen; im Falle der Nichtzahlung ist eine Benachrichtigung per E-Mail ausreichend); (b) den Betrieb einstellt, ohne dass es einen Nachfolger gibt; oder (c) Gläubigerschutz im Rahmen eines Konkurses, einer Zwangsverwaltung, eines Treuhandvertrags, eines Vergleichs oder eines vergleichbaren Verfahrens beantragt oder wenn ein solches Verfahren gegen die betreffende Partei eingeleitet (und nicht innerhalb von sechzig (60) Tagen danach aufgehoben) wird. Die Kündigung dieses Vertrags führt automatisch zur Annullierung aller Bestellformulare.
5.3. Wirksamkeit der Kündigung
Bei Ablauf oder Kündigung dieses Vertrags (a) stellt der*die Kund*in unverzüglich jedwede Nutzung der betreffenden Produkte von Airtable und den Zugriff auf diese (einschließlich aller damit verbundenen Airtable Technologien) ein und (b) gibt jede Partei die vertraulichen Informationen an die jeweils andere Partei zurück (oder vernichtet sie). Vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen in diesem Vertrag ist die Kündigung dieses Vertrags kein ausschließlicher Rechtsbehelf, und die Ausübung eines Rechtsbehelfs durch eine der beiden Parteien im Rahmen dieses Vertrags lässt alle anderen Rechtsbehelfe, die ihr im Rahmen dieses Vertrags, per Gesetz oder aus anderen Gründen zustehen, unberührt.
5.4. Erstattung oder Zahlung bei Kündigung infolge einer schwerwiegenden Vertragsverletzung
Kündigt der*die Kund*in diesen Vertrag gemäß Abschnitt 5.2(a), erstattet Airtable dem*der Kund*in alle im Voraus bezahlten, nicht genutzten Gebühren für den Zeitraum ab dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung bis zum Ende der Service-Laufzeit für alle ausstehenden Bestellformulare. Kündigt Airtable diesen Vertrag in Übereinstimmung mit Abschnitt 5.2(a), zahlt der*die Kund*in an Airtable alle unbezahlten Gebühren für den Zeitraum ab dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung bis zum Ende der Service-Laufzeit für alle ausstehenden Bestellformulare. In keinem Fall entbindet eine Kündigung den*die Kund*in von der Verpflichtung, die an Airtable zu zahlenden Gebühren für den Zeitraum vor dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung zu entrichten. Um Missverständnisse zu vermeiden, gelten im Voraus entrichtete Gebühren als pro Tag während der jeweiligen Service-Laufzeit verbraucht.
5.5. Kundendaten
Der*die Kunde*in kann jederzeit vor oder innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Kündigung oder Ablauf dieses Vertrags die Kundendaten der betreffenden Produkte von Airtable herunterladen. Auf Verlangen des*der Kund*in bei Ablauf oder Kündigung der Service-Laufzeit wird Airtable, vorbehaltlich geltender gesetzlicher Bestimmungen, alle Kundendaten innerhalb von neunzig (90) Tagen nach Eingang der Aufforderung aus den Systemen, Anwendungen, Datenbanken und Servern von Airtable entfernen (einschließlich, ohne Einschränkung, aller Backups und/oder Archive). Airtable ist nicht verantwortlich oder haftbar für etwaige nachteilige Auswirkungen auf die Nutzung der Produkte von Airtable durch den*die Kund*in, die durch das Löschen von Kundendaten durch den*die Kund*in während der Service-Laufzeit entstehen.
5.6. Fortbestand
Folgende Abschnitte behalten auch nach Ablauf oder Kündigung dieses Vertrags ihre Gültigkeit: 1.5, 2, 3, 4.1, 5, 6.2, 7, 8, 9, 11 und 13.
6. BESCHRÄNKTE GARANTIE; HAFTUNGSAUSSCHLUSS
6.1. Beschränkte Garantie
Airtable gewährleistet, dass die Produkte von Airtable im Wesentlichen mit der geltenden Dokumentation und den Beschreibungen auf dem Bestellformular übereinstimmen. Die alleinige Haftung von Airtable (und das alleinige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden) im Falle einer Verletzung dieser Garantie beschränkt sich darauf, dass Airtable nach eigenem Ermessen und ohne Kosten für den*die Kund*in wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternimmt, um dem*der Kund*in eine Fehlerkorrektur oder eine Übergangslösung zur Verfügung zu stellen, um die gemeldete Nichtkonformität zu berichtigen. Stellt Airtable fest, dass diese Maßnahmen nicht umsetzbar sind, hat der*die Kund*in Anspruch auf Kündigung des Vertragsverhältnisses und Rückerstattung aller nicht genutzten Gebühren, die der*die Kunde*in für die Nutzung der Produkte von Airtable oder der damit verbundenen Dienstleistungen im Voraus entrichtet hat und die er*sie zum Zeitpunkt des Gewährleistungsanspruchs noch nicht erhalten hat. Die in diesem Abschnitt 6.1 genannte beschränkte Garantie gilt nicht: (a) wenn der*die Kund*in nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Datum, an dem die Umstände, die den Anspruch begründen, zum ersten Mal aufgetreten sind, einen Garantieanspruch erhebt; (b) wenn der Fehler durch Missbrauch, nicht autorisierte Änderungen oder Hardware, Software oder Dienstleistungen Dritter verursacht wurde; oder (c) für Produkte von Airtable, die kostenlos oder zu Testzwecken bereitgestellt wurden.
6.2. Haftungsausschluss
MIT AUSNAHME DER IN ABSCHNITT 6.1 DIESES VERTRAGS GENANNTEN GARANTIEN WERDEN DIE PRODUKTE VON AIRTABLE UND ALLE DIENSTLEISTUNGEN „IN DER VORLIEGENDEN FORM“ UND „WIE VERFÜGBAR“ BEREITGESTELLT. AIRTABLE UND SEINE LIEFERANTEN WEISEN AUSDRÜCKLICH ALLE ANDEREN – AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN, GESETZLICHEN ODER SONSTIGEN – GEWÄHRLEISTUNGEN ZURÜCK, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DES EIGENTUMSRECHTS ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
6.3. Marketplace Erweiterungen
DIE NUTZUNG EINER ANWENDUNG ODER ERWEITERUNG EINES DRITTANBIETERS AUF DEM AIRTABLE MARKETPLACE (EINE „MARKETPLACE ERWEITERUNG“) DURCH DEN*DIE KUND*IN UNTERLIEGT DEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES JEWEILIGEN DRITTANBIETERS FÜR DIESE MARKETPLACE ERWEITERUNG. AIRTABLE UNTERSTÜTZT KEINE MARKETPLACE ERWEITERUNG UND ÜBERNIMMT DAFÜR AUCH KEINE VERANTWORTUNG, UND DER KUNDE NUTZT DIE MARKETPLACE ERWEITERUNG AUF EIGENES RISIKO. DER*DIE KUND*IN NIMMT ZUR KENNTNIS UND IST DAMIT EINVERSTANDEN, DASS DIESER VERTRAG NICHT FÜR DIE NUTZUNG VON MARKETPLACE ERWEITERUNGEN DURCH DEN*DIE KUND*IN GILT, UND DER*DIE KUND*IN ENTBINDET AIRTABLE AUSDRÜCKLICH VON JEDWEDER HAFTUNG, DIE SICH AUS DER NUTZUNG VON MARKETPLACE ERWEITERUNGEN DURCH DEN*DIE KUND*IN ERGIBT.
7. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
7.1.
KEINE DER PARTEIEN HAFTET IM RAHMEN EINER GESETZLICHEN ODER BILLIGKEITSRECHTLICHEN THEORIE IN BEZUG AUF DEN GEGENSTAND DIESES VERTRAGS FÜR INDIREKTE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE, FOLGE- ODER STRAFSCHÄDEN JEDWEDER ART, EINSCHLIESSLICH ENTGANGENER GEWINNE, GESCHÄFTE, VERTRÄGE, EINNAHMEN, GOODWILL, PRODUKTION UND ERWARTETER EINSPARUNGEN ODER DATEN, SELBST WENN SIE IM VORAUS ÜBER DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS INFORMIERT WURDE.
7.2.
MIT AUSNAHME DER VERPFLICHTUNGEN EINER PARTEI GEMÄSS ABSCHNITT 8 (SCHADLOSHALTUNG), GROBER FAHRLÄSSIGKEIT ODER VORSÄTZLICHEM FEHLVERHALTEN ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG JEDER PARTEI IN KEINEM FALL DIE VOM*VON DER KUND*IN AN AIRTABLE GEZAHLTEN ODER ZU ZAHLENDEN GEBÜHREN IN DEN ZWÖLF (12) MONATEN VOR ENTSTEHUNG DES ANSPRUCHS. DIES GILT NICHT FÜR DIE ZAHLUNGSVERPFLICHTUNGEN DES*DER KUND*IN GEMÄSS OBIGEM ABSCHNITT „GEBÜHREN UND ZAHLUNGSMODALITÄTEN“.
8. SCHADLOSHALTUNG
8.1. Schadloshaltung durch Airtable
Airtable hält den*die Kund*in von allen Ansprüchen Dritter frei, die unterstellen, dass die Produkte von Airtable ein US-Patent, ein Urheberrecht oder eine Marke verletzen, wenn sie in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieses Vertrags verwendet werden, und hält den*die Kund*in von allen Kosten, Schäden, Verlusten, Verbindlichkeiten und Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren und -kosten), die sich aus solchen Ansprüchen ergeben, schadlos – mit der Maßgabe, dass Airtable gemäß diesem Abschnitt 8.1 keine Haftung übernimmt, wenn ein solcher Anspruch auf einen Verstoß des*der Kund*in gegen diesen Vertrag zurückzuführen ist. Wird dem*der Kund*in die Nutzung eines Produkts von Airtable untersagt oder ist nach Ansicht von Airtable damit zu rechnen, dass gegen ihn*sie eine Klage aufgrund von Rechtsverletzungen erhoben wird, oder ist dies aufgrund eines Vergleichs erforderlich, kann Airtable nach eigenem und vernünftigem Ermessen: (a) Produkte oder Dienstleistungen ersetzen, die in ihrer Funktion im Wesentlichen gleichwertig sind; (b) dem*der Kund*in das Recht einräumen, die Produkte von Airtable weiterhin zu nutzen; oder, falls (a) und (b) nach dem alleinigen Ermessen von Airtable wirtschaftlich nicht durchführbar sind, (c) das betreffende Bestellformular oder diesen Vertrag kündigen und dem*der Kund*in alle nicht genutzten, im Voraus entrichteten Gebühren für den gekündigten Zeitraum erstatten. Keine der vorgenannten Verpflichtungen von Airtable gilt, soweit die Rechtsverletzung auf folgende Umstände zurückzuführen ist: (1) Veränderung der Produkte von Airtable, die nicht von Airtable vorgenommen wurde; (2) Zugriff auf die oder Nutzung der Produkte von Airtable in Kombination mit Hardware oder Dienstleistungen, die nicht von Airtable zur Verfügung gestellt wurden oder nicht in der Dokumentation angegeben sind; (3) Nutzung der Produkte von Airtable entgegen den Bestimmungen dieses Vertrags; oder (4) Kundendaten. DIESER ABSCHNITT 8.1 REGELT DIE ALLEINIGE HAFTUNG VON AIRTABLE UND DAS ALLEINIGE UND AUSSCHLIESSLICHE RECHTSMITTEL DES*DER KUNDEN*IN IN BEZUG AUF ANSPRÜCHE AUFGRUND EINER VERLETZUNG GEISTIGEN EIGENTUMS.
8.2. Schadloshaltung durch den*die Kund*in
Der*die Kund*in verpflichtet sich, Airtable von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die sich aus oder im Zusammenhang mit (a) Kundendaten, einschließlich Ansprüchen, dass Kundendaten die Rechte Dritter verletzen oder missbräuchlich nutzen, oder (b) der Nutzung der Produkte von Airtable durch den*die Kund*in unter Missachtung dieses Vertrags oder durch den Verstoß gegen Gesetze, Vorschriften oder Rechte Dritter ergeben, und hält Airtable von allen Kosten, Schäden, Verlusten, Verbindlichkeiten und Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren und -kosten), die sich aus einem solchen Anspruch ergeben, schadlos – mit der Maßgabe, dass der*die Kund*in gemäß diesem Abschnitt 8.2 keine Haftung übernimmt, wenn ein solcher Anspruch auf einen Verstoß von Airtable gegen diesen Vertrag zurückzuführen ist.
8.2. Verfahren zur Schadloshaltung
Die schadlos gehaltene Partei stellt der entschädigenden Partei bereit: (a) eine unverzügliche schriftliche Benachrichtigung über einen solchen Anspruch (in jedem Fall jedoch so rechtzeitig, dass die entschädigende Partei unvoreingenommen darauf reagieren kann); (b) das ausschließliche Recht, die Untersuchung, die Verteidigung und die Beilegung (falls zutreffend) eines solchen Anspruchs zu kontrollieren und zu leiten (solange eine solche Beilegung die schadlos gehaltene Partei von jedweder Haftung entbindet); und (c) jede von der entschädigenden Partei verlangte angemessene Zusammenarbeit zur Unterstützung der Untersuchung, der Verteidigung und der Beilegung einer solchen Angelegenheit.
9. VERTRAULICHE INFORMATIONEN
9.1. Definition
„Vertrauliche Informationen“ bezeichnet Informationen, die von einer Partei an die andere weitergegeben werden und die als vertraulich oder geheim gekennzeichnet sind oder die vernünftigerweise als vertraulich oder geheim betrachtet werden sollten. Die gesamte Airtable Technologie, die sich auf die Produkte von Airtable beziehenden Leistungsinformationen sowie die Bedingungen dieses Vertrags und jedes Bestellformulars (einschließlich der Gebühren und Preisinformationen) gelten als vertrauliche Informationen von Airtable, ohne dass eine Kennzeichnung oder weitere Bezeichnung erforderlich ist. Ungeachtet der Bestimmungen dieses Vertrags fallen unter den Begriff „Vertrauliche Informationen“ keine Informationen, die der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt sind, die ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden, die von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Bezugnahme auf vertrauliche Informationen oder deren Verwendung entwickelt wurden oder die die empfangende Partei rechtmäßig von einem Dritten erhalten hat.
9.2. Verpflichtungen
Die empfangende Partei gibt vertrauliche Informationen nur an ihre verbundenen Unternehmen, Mitarbeitenden und Auftragnehmer*innen weiter, die diese Informationen kennen müssen und sich schriftlich zur Geheimhaltung der Informationen verpflichtet haben. Nur diese Parteien sind berechtigt, die vertraulichen Informationen zu verwenden, und zwar ausschließlich, um die Rechte der empfangenden Partei auszuüben und ihre Verpflichtungen im Rahmen dieses Vertrags zu erfüllen, wobei die vertraulichen Informationen in angemessener und sorgfältiger Weise zu schützen sind. Die empfangende Partei kann vertrauliche Informationen auch offenlegen, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist, nachdem sie die offenlegende Partei in angemessener Weise benachrichtigt hat und mit ihr unter Wahrung der Vertraulichkeit zusammenarbeitet. Die unbefugte Offenlegung vertraulicher Informationen kann zu einem Schaden führen, der nicht durch Schadenersatz kompensiert werden kann, und die offenlegende Partei kann bei einem zuständigen Gericht eine einstweilige Verfügung oder eine Billigkeitsmaßnahme beantragen, ohne eine Sicherheitsleistung zu erbringen, um ihre vertraulichen Informationen zu schützen.
10. SICHERHEIT
10.1. Sicherheitsvorkehrungen durch Airtable
Airtable setzt physische, technische und administrative Verfahren zum Schutz und zur Verhinderung von Verlust, Missbrauch und unbefugtem Zugriff, Offenlegung, Änderung oder Zerstörung von Kundendaten ein. Airtable hat angemessene Kontrollmaßnahmen eingeführt und pflegt diese, um die Ziele der ISO 27001 und SOC II Typ II (oder gleichwertige Standards) in Bezug auf die Airtable Produkte zu erfüllen. Auf schriftliche Anfrage des*der Kund*in (eine E-Mail ist ausreichend) stellt Airtable dem*der Kund*in eine Kopie der letzten jährlichen SOC-II-Auditergebnisse und eine Kopie des aktuellen ISO-27001-Zertifikats zur Einsichtnahme zur Verfügung. Diese sind als vertrauliche Informationen zu betrachten.
10.2. Zwei-Faktor-Authentifizierung
Die Produkte von Airtable bieten die Möglichkeit, sich mit Hilfe der Zwei-Faktor-Authentifizierung („2FA“) anzumelden, die bekanntermaßen das Risiko einer unbefugten Nutzung der Produkte von Airtable oder eines unbefugten Zugriffs auf diese Produkte erheblich verringert. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen ist Airtable daher nicht für Schäden, Verluste oder Haftung gegenüber dem*der Kund*in, dem*der zugelassenen Nutzer*in oder anderen Personen verantwortlich, wenn ein Ereignis, das zu solchen Schäden, Verlusten oder Haftung führt, durch die Verwendung von 2FA hätte verhindert werden können.
11. DATENVERARBEITUNG
Airtable verwendet bestimmte „personenbezogene Daten“, „personenbezogene Informationen“ oder „sensible Daten“ (gemäß der Definition in der Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679) („DSGVO“) und dem California Consumer Privacy Act von 2018 in seiner geänderten Fassung („CCPA“)) („personenbezogene Daten“), um die Produkte von Airtable zu betreiben, zu entwickeln und zu verbessern, wie in der Datenschutzrichtlinie von Airtable unter https://airtable.com/privacy/DE. beschrieben. Für personenbezogene Daten, die Airtable zur Bereitstellung der Produkte von Airtable verarbeitet und bei denen Airtable als „Datenverarbeiter“ (für die Zwecke der DSGVO) oder als „Dienstleister“ (für die Zwecke des CCPA) agiert, verpflichten sich die Parteien zur Einhaltung der Bestimmungen eines Zusatzes zur Datenverarbeitung (Data Processing Addendum, „DPA“), der zwischen ihnen vereinbart wurde. Der*die Kund*in kann den DPA über das Formular unter https://airtable.com/dpaform abrufen und ausfüllen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen der Datenschutzrichtlinie von Airtable und einem DPA ist der DPA maßgeblich.
12. ÖFFENTLICHE VERWENDUNG
Vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Vereinbarungen (eine E-Mail ist ausreichend) darf keine der Parteien den Namen, die Logos oder die Marken der jeweils anderen Partei ohne deren schriftliche Zustimmung verwenden. Airtable ist jedoch berechtigt, den*die Kund*in als Kund*in von Airtable anzugeben und den Namen und das Logo des*der Kund*in auf der Website von Airtable, in Pressemitteilungen oder Erklärungen für Medien sowie in Marketing- und Werbematerialien zu verwenden. Der*die Kund*in kann der Verwendung seines*ihres Namens und Logos jederzeit durch eine E-Mail an Airtable – E-Mail-Adresse: support@airtable.com – widersprechen.
13. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
13.1. Abtretung
Dieser Vertrag ist für die zulässigen Rechtsnachfolger*innen und Abtretungsempfänger*innen jeder Partei bindend und wirkt zugunsten dieser Rechtsnachfolger*innen und Abtretungsempfänger*innen. Keine der Parteien ist berechtigt, diesen Vertrag oder ihre hierin festgelegten Rechte und Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abzutreten. Allerdings ist jede Partei berechtigt, diesen Vertrag und ihre hierin festgelegten Rechte und Pflichten ohne Zustimmung im Zusammenhang mit einer Fusion, Umstrukturierung, einem Erwerb oder einer sonstigen Übertragung des gesamten oder eines wesentlichen Teils des Vermögens oder der stimmberechtigten Wertpapiere der betreffenden Partei abzutreten. Jeder Versuch, diesen Vertrag abzutreten oder zu übertragen, der nicht ausdrücklich in diesem Abschnitt 13.1 als zulässig erklärt wurde, ist null und nichtig.
13.2. Höhere Gewalt
Keine der Parteien haftet gegenüber der anderen für Verzögerungen oder Versäumnisse bei der Erfüllung von Verpflichtungen aus diesem Vertrag (mit Ausnahme von Versäumnissen bei der Zahlung von Gebühren für von Airtable erbrachte Dienstleistungen), wenn die Verzögerung oder das Versäumnis auf unvorhergesehene Ereignisse zurückzuführen ist, die nach der Unterzeichnung dieses Vertrags eingetreten sind und außerhalb der zumutbaren Kontrolle der jeweiligen Partei liegen, wie z. B. Streik, Blockade, Krieg, Regierungsmaßnahmen, Epidemien, Pandemien, Terrorakte, Aufstände, Naturkatastrophen oder Ausfälle oder Beeinträchtigungen der Stromversorgung oder der Telekommunikations- oder Datennetze oder -dienste.
13.3. Selbstständige Unternehmer*'innen
Die Parteien dieses Vertrags sind selbstständige Unternehmer*'innen. Zwischen den Parteien besteht weder eine Partnerschaft noch ein Joint Venture noch ein Arbeitsverhältnis noch eine Franchise- oder Vertreterbeziehung. Keine der Parteien ist befugt, die jeweils andere Partei zu binden oder für sie Verpflichtungen einzugehen – es sei denn, die jeweils andere Partei hat dem zuvor schriftlich zugestimmt.
13.4. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags von einem zuständigen Gericht für nicht durchsetzbar oder ungültig erklärt werden, so ist diese Bestimmung auf den unbedingt nötigen Umfang zu beschränken, damit die übrigen Bestimmungen dieses Vertrags in Kraft bleiben.
13.5. Geltendes Recht; Gerichtsbarkeit und Gerichtsstand
Dieser Vertrag unterliegt den Gesetzen des Bundesstaates Kalifornien und der Vereinigten Staaten von Amerika, ohne Berücksichtigung von Konflikten zwischen gesetzlichen Bestimmungen, und ohne Berücksichtigung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf. Mit Ausnahme von Unterlassungsansprüchen, Ansprüchen aus Billigkeitsgründen oder Ansprüchen in Bezug auf geistige Eigentumsrechte (die vor jedem zuständigen Gericht in San Francisco County geltend gemacht werden können) werden alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, durch einen bindenden Schiedsspruch entschieden. Das Schiedsgerichtsverfahren wird von der Judicial Arbitration and Mediation Service, Inc. („JAMS“) in Übereinstimmung mit ihrer Schiedsgerichtsordnung („Comprehensive Arbitration Rules and Procedures“) durchgeführt (sofern das beschleunigte Schiedsgerichtsverfahren von JAMS in Frage kommt, kommt dieses zur Anwendung) und findet in San Francisco, Kalifornien, statt. Vorbehaltlich der vorstehenden Bestimmungen dieses Abschnitts 13.5 fallen Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand in die Zuständigkeit der Gerichte des Bundesstaates und der Vereinigten Staaten von Amerika mit Sitz in San Francisco, Kalifornien, und beide Parteien erkennen hiermit die persönliche Zuständigkeit dieser Gerichtsbarkeit für die Beilegung etwaiger Streitfälle an.
13.6. Mitteilung
Jede Mitteilung oder Kommunikation im Rahmen dieses Vertrags muss in schriftlicher Form (eine E-Mail ist ausreichend) an die Parteien, und zwar an die auf dem Bestellformular zuerst genannte Adresse oder an eine andere Adresse, die von einer der beiden Parteien der jeweils anderen in Übereinstimmung mit diesem Abschnitt schriftlich mitgeteilt wird, erfolgen. Sie gilt als von dem*der Adressat*in erhalten, wenn sie (a) persönlich übergeben wurde, (b) per E-Mail am ersten Werktag nach dem Versand zugestellt wurde, (c) per Nachtkurier am ersten Werktag nach dem Versand zugestellt wurde, oder (d) per Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein zugestellt wurde.
13.7. Änderungen; Verzichtserklärungen
Mit Ausnahme der Bestimmungen in Abschnitt 13.11 ist keine Hinzufügung, Anpassung oder Änderung dieses Vertrags verbindlich – es sei denn, sie wurde schriftlich von einem*einer ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter*in jeder der Vertragsparteien unterzeichnet. Aus dem Verhalten oder dem Versäumnis, Rechte aus diesem Vertrag durchzusetzen oder auszuüben, kann weder ein Verzicht abgeleitet werden, noch ist ein Verzicht wirksam – es sei denn, er wurde von einem*einer ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter*in im Namen der Partei, die den Verzicht geltend macht, schriftlich unterzeichnet. Bestellungen (und ähnliche Dokumente), die vom*von der Kund*in ausgestellt werden, dienen nur administrativen Zwecken (z. B. um die bestellten Produkte und Dienstleistungen und die damit verbundenen Gebühren festzulegen). Alle zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen, die in einer solchen Bestellung enthalten sind, haben keine Gültigkeit (selbst wenn die Bestellung von Airtable angenommen oder ausgeführt wird).
13.8. Keine Rechte Dritter
Dritte werden durch diesen Vertrag nicht begünstigt.
13.9. Einhaltung der Exportbestimmungen
Jede Partei verpflichtet sich, alle geltenden Gesetze zur Ausfuhr- und Wiederausfuhrkontrolle sowie zu Handels- und Wirtschaftssanktionen einzuhalten, einschließlich der Export Administration Regulations des US-Handelsministeriums, der Handels- und Wirtschaftssanktionen des Office of Foreign Assets Control (OFAC) des US-Finanzministeriums und der International Traffic in Arms Regulations des US-Außenministeriums. Keine der Parteien, auch keine ihrer Tochtergesellschaften oder keine Person, die in ihrem Namen handelt oder 50 % oder mehr ihrer Kapitalanteile oder anderer gleichwertiger Stimmrechte besitzt, ist (a) eine Person, die auf der Liste der „Specially Designated Nationals and Blocked Persons“ oder einer anderen Liste sanktionierter Personen steht, die von der OFAC oder einer anderen staatlichen Stelle verwaltet wird, oder (b) eine Person, die in einem Land oder Gebiet ansässig ist, gegen das die Vereinigten Staaten Handels- und Wirtschaftssanktionen oder Embargos aufrechterhalten.
13.10. Überschriften; Aufbau
Dieser Vertrag wurde von den Parteien und ihren jeweiligen Rechtsbeiständen ausgehandelt. Alle Rechts- oder Billigkeitsgrundsätze, die eine Auslegung dieses Vertrags oder einer seiner Bestimmungen zuungunsten der Partei, die diesen Vertrag verfasst hat, erfordern oder ermöglichen könnten, finden bei der Auslegung dieses Vertrags keine Anwendung. Die in diesem Vertrag verwendeten Begriffe „hiervon“, „hierin“ und „hierunter“ sowie gleichbedeutende Begriffe beziehen sich auf diesen Vertrag als Ganzes und nicht auf eine besondere Bestimmung dieses Vertrags. Die Überschriften in diesem Vertrag dienen nur der Übersichtlichkeit und haben keine Auswirkung auf den Aufbau oder die Auslegung dieses Vertrags. Alle Begriffe, die in diesem Vertrag im Singular stehen, gelten auch im Plural und alle Begriffe im Plural auch im Singular. Werden in diesem Vertrag die Begriffe „beinhalten“, „beinhaltet“ oder „einschließlich“ verwendet, so gelten sie als gefolgt von den Begriffen „ohne Einschränkung“. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Begriffe oder gleichbedeutende Begriffe tatsächlich auf sie folgen oder nicht. „Schreiben“, „schriftlich“ und vergleichbare Begriffe beziehen sich auf Drucken, Tippen und andere Mittel zur Darstellung von Wörtern (einschließlich elektronischer Medien) in einer sichtbaren Form. Verweise auf gesetzliche Bestimmungen gelten als Bezugnahmen auf diese Bestimmungen in ihrer jeweils geltenden Fassung sowie auf die auf ihrer Grundlage erlassenen Vorschriften und Regelungen. Verweise auf eine natürliche oder juristische Person schließen die Rechtsnachfolger*innen und die zulässigen Zessionare*innen dieser natürlichen oder juristischen Person ein.
13.11. Änderungen
Airtable behält sich das Recht vor, diesen Vertrag von Zeit zu Zeit zu ändern. Die geänderte Version wird auf airtable.com/msa/DEveröffentlicht. Handelt es sich hierbei, nach alleinigem Ermessen von Airtable, um wesentliche Änderungen, informiert Airtable den*die Kund*in in angemessener Weise vor Inkrafttreten der Änderungen, entweder per E-Mail an die mit dem Kundenkonto verknüpfte E-Mail-Adresse oder durch Benachrichtigung des*der Kund*in über die Produkte von Airtable. Ein in wesentlichen Punkten geänderter Vertrag tritt an dem Tag in Kraft, der in der Mitteilung angegeben ist. Alle anderen Änderungen treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Durch den weiteren Zugriff auf die oder Nutzung der Produkte von Airtable nach Inkrafttreten der Vertragsänderungen erkennt der*die Kund*in die geänderte Version des Vertrags als verbindlich an. Falls Airtable es versäumt, dem*der Kund*in wesentliche Änderungen dieses Vertrags gemäß diesem Abschnitt mitzuteilen, gelten für das Abonnement und die Nutzung der Produkte von Airtable durch den*die Kund*in bis zum nächsten Datum der Vertragsverlängerung weiterhin die Konditionen des Vertrags, die unmittelbar vor diesen Änderungen gültig waren; danach gilt der geänderte Vertrag.
13.12. Gesamtvertrag
Dieser Vertrag stellt die vollständige und ausschließliche Erklärung des gegenseitigen Verständnisses der Parteien dar und tritt an die Stelle aller vorherigen Verträge, sowohl in schriftlicher als auch in mündlicher Form, die sich auf den Gegenstand dieses Vertrags beziehen. Die Gültigkeit aller vorherigen Verträge und Mitteilungen wird durch diesen Vertrag aufgehoben. Bezieht sich ein Sachverhalt oder Anspruch, der sich aus diesem Vertrag ergibt, auf mehrere Bestellformulare – einschließlich der vor dem Datum des Inkrafttretens unterzeichneten Bestellformulare –, so hat dieser Vertrag Vorrang gegenüber allen anderen Verträgen, die sich auf den Gegenstand dieses Vertrags beziehen, und regelt diesen Sachverhalt oder Anspruch. Alle in einer Kundenbestellung oder einem ähnlichen Dokument vorgedruckten Konditionen sind null und nichtig. Gemäß diesem Vertrag lehnen die Parteien ausdrücklich alle abweichenden oder zusätzlichen Bedingungen ab, die in einer Bestellung, einer Annahme, einem Lieferantenportal, einem Verhaltenskodex oder anderen Bestellunterlagen enthalten sind. Das spätere Versäumnis einer Partei, gegen diese abweichenden oder zusätzlichen Bedingungen Einspruch zu erheben, oder die Verwendung oder Annahme eines solchen Dokuments oder Materials gilt nicht als Zustimmung zu diesen oder als Verzicht auf eine der Bedingungen dieses Vertrags.